CMAS **

Der Teilnehmer soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können.

Mindestalter:

16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

Ausbildungsstufe: CMAS * / OWD, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation.

Anzahl der Pflichttauchgänge: 25 Tauchgänge , davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.

Voraussetzungen:

  • Nachweis über den Gesundheitszustand
  • SK „Orientierung beim Tauchen“
  • SK „Gruppenführung“
  • SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
  • HLW-Kurs (Erste Hilfe Kurs oder Auffrischung), nicht älter als 1 Jahr

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